Teilnahmebedingungen Contest

auf am-mehrweg.at

 

  • Das Lebensministerium hält auf der Website
  • am-mehrweg.at einen Contest ab. Die Teilnahme an diesem Contest und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen. 


1. Gewinnspiele

(1)    Die Gewinnspiele werden in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.

(2)    Pro teilnehmender Getränkesorte wird ein Hauptgewinn (nachfolgend: Contest-Hauptgewinn) zur Verfügung gestellt.

(3)    Unter allen Einreichungen wird ein Zusatzgewinn verlost (nachfolgend: Zusatzgewinn)

(4)    Ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin nimmt am Contest und dementsprechend am Contest-Hauptgewinn teil, indem er/sie für eine bestimmte Getränkesorte eine Freundschafts- oder Liebesbotschaft verfasst, die Daten (Name, e-mail Adresse, Geburtstdatum) eingibt und mittels Anhaken von „Ich habe die Teilnahmebedingungen für den Contest gelesen und akzeptiere die AGBs“ die Teilnahme bestätigt.

(5)    Ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin nimmt an der Verlosung des Zusatzgewinns teil, indem er/sie die Daten (Name, e-mail Adresse, Geburtstdatum) eingibt und mittels Anhaken von „Ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und bin einverstanden, dass meine Daten an Kooperationspartner weitergegeben werden“ die Teilnahme bestätigt.

 

2.    Teilnahmeschluss

(1)    Teilnahmeschluss für die Einreichung zum Contest ist der 31. März 2013. Alle Einreich-ungen, die nach diesem Termin einlangen, nehmen an der Verlosung des Zusatzgewinnes, nicht jedoch am Contest und damit der Eruierung des Contest-Hauptgewinnes teil.

(2)    Teilnahmeschluss für die Verlosung des Zusatzgewinnes ist der 30. Juni 2013. Alle Einreich-ungen, die nach diesem Termin einlangen, werden in der Galerie angezeigt, haben jedoch keinerlei Anspruch an der Teilnahme sämtlicher Gewinnspiele.

 

3.    Teilnahme am Contest

(1)    Für die Einreichung von Beiträgen für alkoholfreie Getränke gibt es keine Altersbeschränkung.

(2)    Folgende Altersgrenzen gelten in Bezug auf Einreichungen für alkoholhaltige Getränke:
a.    UserInnen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keine Beiträge für alkoholhaltige Getränke einreichen.
b.    UserInnen, die das 16. Lebensjahr aber noch nicht das 18. Lebensjahr voll¬endet haben, dürfen Beiträge ein¬reichen, nehmen jedoch nicht am Contest und somit am Gewinnspiel, z.B. für einen Jahresvorrat an dem Getränk, teil.
c.    UserInnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Beiträge ein¬reichen und nehmen am Contest teil.

(3)    Zur Teilnahme am Contest und dazugehörigen Gewinnspiel ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.

(4)    Sämtliche Nutzungsrechte an den während des Contests erstellten Einreichungen gehen sowohl an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, als auch an den Getränkehersteller für welchen die Einreichung erstellt wurde sowie Kooperationspartner über.

 

4.    Ausschluss vom Gewinnspiel

(1)    MitarbeiterInnen vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, von tatwort, den beteiligten Kooperationspartnern und deren Angehörige sind von der Teilnahme am Contest und am Gewinnspiel ausgeschlossen.

(2)    Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

 

5.    Durchführung und Abwicklung

(1)    Die Durchführung des Contests sowie die Auswahl der Preise für den Zusatzgewinn obliegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die Auswahl der Preise für den Contest-Hauptgewinn obliegt den jeweiligen Partnern.

(2)    Für das Voting wird nach Teilnahmeschluss des Contests von den kooperierenden Getränkeherstellern eine Vorauswahl (Top5) aus allen Einreichungen zu einer Getränkesorte getroffen.

(3)    Voting-Modus UserInnen: UserInnen wählen in fünf Runden aus zwei, per Zufallsgenerator angezeigten,Einreichungen.

(4)    Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Contest Hauptgewinne werden von den jeweiligen Partnern festgelegt. Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Zusatzgewinne werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft festgelegt. Ist eine Übergabe des Gewinns nicht oder unter nicht zumutbaren Umständen möglich, erhalten die GewinnerInnen einen gleichwertigen Gewinnersatz.

(5)    Die GewinnerInnen werden per Mail benachrichtigt. Der Gewinner/die Gewinnerin erklärt sich mit der namentlichen Veröffentlichung über diverse Medien ausdrücklich einverstanden. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist berechtigt, die Daten des Gewinners/der Gewinnerin an den Partner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.

(6)    Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

 

6.    Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

(1)    Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Diese Möglichkeit wird vor allem dann angewandt, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wurde, kann das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von dieser Person Schadenersatz verlangen.

 

7.    Datenschutz

(1)    Um an dem Contest teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin ausdrücklich damit einverstanden, dass das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Contests und über diesen Zeitraum hinaus speichert. Es steht dem Teilnehmer/der Teilnehmerin jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

(2)    Im Hinblick auf die registrierten Daten der TeilnehmerInnen verpflichtet sich das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, die Datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Erhobene Daten werden innerhalb des Ministeriums sowie von Kooperationspartnern zu Marktforschungs-, Marketing-, und Werbezwecken genutzt.

 

8.    Haftung

(1)    Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.

(2)    Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an den Partner zu richten, die die Gewinne herausgeben.

(3)    Die Bekanntgabe der GewinnerInnen erfolgt ohne Gewähr.

(4)    Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (deren Organen, MitarbeiterInnen oder ErfüllungsgehilfInnen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

 

9.    Sonstiges

(1)    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2)    Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den TeilnehmerInnen und dem Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.

(3)    Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

(4)    Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.